Auto verkauft, und jetzt?
Der Kaufvertrag beendet weder Ihre Kfz-Steuer noch Ihre Versicherung. Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, haften Sie als Halter.
Die Prüfung kostet nichts und Sie legen dabei nichts frei.
Drei Wege, und nur einer liegt bei Ihnen
Käufer meldet um
Der übliche Weg. Verlangen Sie einen Nachweis, und setzen Sie eine Frist.
Sie melden ab
Wenn der Käufer nicht liefert oder das Fahrzeug stehen bleibt. Das können Sie selbst entscheiden.
Veräußerungsanzeige
Melden Sie den Verkauf Ihrer Zulassungsstelle. Das schützt Sie, ersetzt aber die Abmeldung nicht.
Wichtig: Zum Abmelden brauchen Sie beide Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original. Sind die schon beim Käufer, können Sie nicht mehr abmelden.
Was passiert, wenn Sie nichts tun
Die Kfz-Steuer läuft auf Ihren Namen weiter, und Ihre Versicherung ebenso. Fährt der Käufer ohne Versicherung, kann das auf Sie zurückfallen. Bußgelder aus dem Verkehr landen zunächst bei Ihnen, weil Sie im Register als Halter stehen.
Prüfen Sie zuerst, ob es bei Ihnen geht
Die Prüfung kostet nichts und Sie legen dabei nichts frei.
Kostenlos prüfen, ob es geht