Fahrzeug abmelden
Wir reichen die Abmeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ein und schicken Ihnen die Bestätigung als PDF. Sie zahlen erst, wenn es geklappt hat.
Schritt 1 von 3noch 2 Schritte
Ihr Fahrzeug
Zwei Angaben. Ihre Zulassungsstelle erkennen wir selbst am Kennzeichen.
Kein Kundenkonto. Keine Bankdaten. Kein Zusatzverkauf.
Warum Sie das hier ruhig ausfüllen können
Drei Dinge, die wir festgelegt haben, bevor Sie irgendetwas eingeben.
Erst prüfen, dann zahlen
Verlangt Ihre Zulassungsstelle eine Anmeldung im kommunalen Serviceportal, sagen wir Ihnen das hier im Formular. Sie zahlen dann nichts.
Ein Betrag, nichts obendrauf
Die Gebühr Ihrer Zulassungsstelle ist enthalten. Kein Abonnement, kein Zusatzverkauf, keine Bearbeitungsgebühr im Kleingedruckten.
So wenig Daten wie möglich
Kein Kundenkonto, kein Passwort, keine Bankverbindung, keine Ausweiskopie. Nach Ihrem Namen fragen wir nicht: die Halterdaten holt die Zulassungsstelle selbst aus dem Register.
Was nach dem Absenden passiert
Damit Sie wissen, worauf Sie warten.
Bestätigung per E-Mail
Sie bekommen sofort eine Bestätigung mit Ihren Angaben, damit Sie schwarz auf weiß haben, was eingereicht wird.
sofortWir reichen ein
Wir stellen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle über den offiziellen Online-Weg nach § 14 FZV.
für SieDer Bescheid kommt
Die Zulassungsstelle erstellt die Abmeldebestätigung. Wir leiten sie Ihnen als PDF weiter.
als PDFKennzeichen entsorgen
Nach der Abmeldung dürfen Sie nicht mehr fahren. Die Schilder können Sie behalten oder entsorgen.
erledigtFragen, die beim Ausfüllen aufkommen
Was passiert, wenn ich mich vertippe?
Sie können jede Eingabe hier im Formular ändern, solange Sie nicht bestellt haben. Die Länge der Codes und die Form des Kennzeichens prüfen wir schon während der Eingabe.
Muss ich die Sicherheitscodes wirklich freilegen?
Ja. Ohne die drei Codes lässt sich ein Fahrzeug auf dem Online-Weg nicht außer Betrieb setzen, das schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung so vor. Wo die Codes stehen, zeigen wir bei jedem Feld.
Was ist, wenn ein Code nicht mehr lesbar ist?
Dann geht der Online-Weg für dieses Fahrzeug nicht mehr, auch nicht über uns. In dem Fall hilft nur der Gang zur Zulassungsstelle. Bezahlen müssen Sie bei uns dafür nichts.
Kann ich mein Fahrzeug auch selbst abmelden?
Ja. Wer eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät oder ein passendes Handy hat, kann das über i-Kfz selbst tun und zahlt dann nur die Amtsgebühr. Wir sind für alle da, bei denen das nicht geht.