Datenschutzerklärung
Kurz gesagt: wir erheben so wenig wie möglich, und wir geben nur weiter, was für die Abmeldung und den Betrieb dieser Seite nötig ist oder in dieser Erklärung genannt ist. Dazu gehört, dass wir bezahlte Bestellungen an Google Ads melden, um zu messen, welche Anzeigen wirken (§ 7), und dass wir mit Microsoft Clarity aufzeichnen, wie Besucher unsere Seiten bedienen (§ 5). Beides geschieht auch ohne Ihre Einwilligung.
Die Prüfung kostet nichts und Sie legen dabei nichts frei.
Verantwortlicher
kfz-abmeldedienst.de, Handelsregister der Kamer van Koophandel (Niederlande), Nr. 42126798, Het Eeuwsel 57, 5612 AS Eindhoven, Niederlande.
Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht bestellt.
Was wir verarbeiten
Name, E-Mail-Adresse, Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die drei Sicherheitscodes. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, also die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen.
Nach einer Telefonnummer fragen wir nicht, und nach einer Bankverbindung ebenfalls nicht. Was wir nicht erheben, kann auch nicht verloren gehen.
Die Sicherheitscodes werden nach der Einreichung gelöscht. Sie haben nach der Abmeldung keinen Zweck mehr.
Laden Sie im Formular Fotos hoch (das Codefeld des Fahrzeugscheins und die beiden Kennzeichen), verarbeiten wir diese ausschließlich, um die Sicherheitscodes zu übernehmen und die Abmeldung einzureichen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Die Fotos werden verschlüsselt gespeichert und nach der Einreichung gelöscht.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Schreiben Sie uns, und wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist.
Sie können sich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.
Google Ads und der Google-Tag
Wir nutzen Google Ads, um zu messen, welche Anzeigen zu einem Auftrag führen, und um unsere Anzeigen danach zu steuern. Dafür lädt auf jeder Seite der Google-Tag (gtag.js), und zwar schon beim ersten Aufruf, bevor Sie auf der Einwilligungsleiste eine Wahl getroffen haben. Wir setzen ihn mit dem Consent Mode v2 von Google in der erweiterten Implementierung ein: was der Tag darf, hängt von Ihrer Wahl ab.
Solange Sie nicht eingewilligt haben, steht der Tag auf „abgelehnt“. Er setzt und liest dann keine Werbe-Cookies und gibt keine Daten für personalisierte Werbung frei. Das betrifft den Tag in Ihrem Browser; was unser Server bei einer bezahlten Bestellung an Google meldet und wann diese Angaben für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen, steht in § 7. Der Tag sendet nur cookielose Meldungen an Google, zum Beispiel, dass eine Seite aufgerufen oder eine Bestellung bezahlt wurde (mit Bestellnummer und Betrag). Google erhält dabei technisch bedingt Ihre IP-Adresse, Angaben zu Ihrem Browser und die Adresse der aufgerufenen Seite. Damit ein Anzeigenklick ohne Cookies einer späteren Bestellung zugeordnet werden kann, wird die Klick-Kennung beim Wechsel zwischen unseren Seiten in der Seitenadresse (URL) weitergegeben. Rechtsgrundlage für diesen Betrieb ohne Einwilligung ist unser berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, das in § 7 beschrieben ist.
Klicken Sie auf „Einverstanden“, darf der Tag Werbe-Cookies setzen (Namen beginnend mit _gcl_, Laufzeit höchstens 90 Tage), und die Daten dürfen auch für personalisierte Werbung genutzt werden. Rechtsgrundlage dafür ist Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO und § 25 Absatz 1 TTDSG. In beiden Fällen ist Anbieter die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dabei können Daten in die USA an Google LLC übermittelt werden; Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, die Übermittlung stützt sich damit auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Artikel 45 DSGVO). Wie lange Google die Messdaten speichert, richtet sich nach den Einstellungen des Werbekontos und den Fristen von Google; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von Google.
Microsoft Clarity (Sitzungsaufzeichnungen)
Wir nutzen Microsoft Clarity, um zu sehen, wie Besucher unsere Seiten bedienen und wo sie hängen bleiben, vor allem im Bestellformular, und um Fehler und Hürden zu beheben. Clarity zeichnet dafür Sitzungen auf und erstellt Heatmaps: erfasst werden Klicks, Scroll- und Mausbewegungen, der angezeigte Seiteninhalt, die Adresse der aufgerufenen Seite und Angaben zu Browser, Gerät und Bildschirmgröße; Microsoft erhält dabei technisch bedingt Ihre IP-Adresse. Das Clarity-Skript lädt schon beim ersten Aufruf, also auch dann, wenn Sie auf der Einwilligungsleiste noch nichts gewählt oder „Ablehnen“ gewählt haben. Nicht geladen wird es auf einer Seite, die Sie über einen Link aus unseren E-Mails zum Fortsetzen einer Bestellung öffnen.
Ohne Ihre Einwilligung teilen wir Clarity mit, dass Speicherung zu Analyse- und Werbezwecken nicht erlaubt ist. Clarity setzt dann nach Angaben von Microsoft keine Cookies und vergibt für jeden Seitenaufruf eine eigene Kennung, sodass Seitenaufrufe und spätere Besuche nicht miteinander verbunden werden; aufgezeichnet wird trotzdem, wie Sie die jeweilige Seite bedienen. Rechtsgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Dieses Interesse besteht darin, zu erkennen, wo Besucher an unseren Seiten und am Bestellformular scheitern, und das zu beheben. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO); wie in § 7 genügt eine formlose E-Mail an die in § 1 genannte E-Mail-Adresse.
Klicken Sie auf „Einverstanden“, teilen wir Clarity mit, dass diese Speicherung erlaubt ist. Clarity setzt dann auf unserer Domain die Cookies _clck (speichert eine Clarity-Kennung für Ihren Browser) und _clsk (verbindet Ihre Seitenaufrufe zu einer Sitzung); nach Angaben von Microsoft können Cookies auf Microsoft-Domains hinzukommen, etwa MUID und CLID. Ihre Seitenaufrufe und späteren Besuche werden damit miteinander verbunden. Rechtsgrundlage dafür ist Ihre Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO, § 25 Absatz 1 TTDSG). Widerrufen Sie Ihre Einwilligung (§ 8), löscht Clarity nach Angaben von Microsoft seine Cookies für diese Seite und zeichnet wieder ohne Cookies auf, wie oben beschrieben.
In beiden Fällen zeichnet Clarity den Inhalt von Eingabefeldern nicht auf, sondern maskiert ihn. Zusätzlich haben wir im Bestellformular die Felder für Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscodes und E-Mail-Adresse, die Anzeige der Codes Zeichen für Zeichen, die hochgeladenen Fotos und die Übersicht Ihrer Angaben vor dem Bezahlen ausdrücklich von der Aufzeichnung ausgenommen. Alles andere, was als Text auf der Seite steht, ist dagegen nicht eigens ausgenommen und kann wie der übrige Seiteninhalt aufgezeichnet werden. Dazu gehören Ihre Nachrichten im Chat (§ 10), auch wenn Sie dort Ihr Kennzeichen oder Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer schreiben, Ihr Kennzeichen, wo es auf der Seite angezeigt wird, und nach der Bestellung der Hinweis, an welche E-Mail-Adresse die Bestätigung geht. Geben Sie Ihr Kennzeichen auf einer unserer Seiten ein und wechseln Sie damit zum Bestellformular, kann außerdem die Seitenadresse, die Clarity dabei erfasst, Ihr Kennzeichen enthalten. Anbieter ist Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, Dublin, Irland. Dabei können Daten in die USA an die Microsoft Corporation übermittelt werden; sie ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, die Übermittlung stützt sich damit auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Artikel 45 DSGVO). Wie lange Microsoft die Aufzeichnungen aufbewahrt, legt Microsoft fest; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von Microsoft.
Im Browser gespeicherte Werte
Diese Seite legt im localStorage Ihres Browsers drei Arten von Werten ab. Der Eintrag kfz_toestemming speichert Ihre Entscheidung auf der Einwilligungsleiste (Zustimmung oder Ablehnung), damit wir nicht auf jeder Seite erneut fragen; das Merken Ihrer Wahl ist dafür erforderlich (§ 25 Absatz 2 Nummer 2 TTDSG). Der Eintrag kfz_klik speichert die Klick-Kennung einer Google-Anzeige (gclid, wbraid oder gbraid), über die Sie gekommen sind, zusammen mit dem Zeitpunkt. Er wird geschrieben, sobald Sie über eine solche Anzeige ankommen, unabhängig davon, ob und wie Sie auf der Einwilligungsleiste entscheiden, und eine Ablehnung löscht ihn nicht. Ein neuer Anzeigenklick ersetzt ihn; ist er älter als 90 Tage, verwenden wir ihn nicht mehr. Einträge, die mit kfz_conversie_ beginnen, verhindern, dass eine bezahlte Bestellung doppelt gezählt wird. Diese Werte bleiben in Ihrem Browser, bis Sie sie löschen. Wenn Sie bestellen oder Ihre Angaben mit „Später weitermachen“ speichern, geht die Klick-Kennung an unseren eigenen Server und wird dort bei Ihrem Auftrag gespeichert; bei einer Bestellung halten wir dort außerdem Ihre Entscheidung auf der Einwilligungsleiste fest. Wozu die Klick-Kennung und die festgehaltene Entscheidung dienen und auf welcher Rechtsgrundlage, steht in § 7.
Meldung bezahlter Bestellungen an Google
Ist eine Bestellung bezahlt, melden wir sie von unserem eigenen Server aus an Google Ads (Konversionsmessung), und zwar unabhängig davon, wie Sie auf der Einwilligungsleiste entschieden haben. Übermittelt werden die Bestellnummer, der Betrag, der Zeitpunkt der Zahlung und, falls vorhanden, die Klick-Kennung der Anzeige, über die Sie gekommen sind. Ihre E-Mail-Adresse übermitteln wir nur, soweit wir bei Google den Abgleich über die E-Mail-Adresse eingerichtet haben, und dann ausschließlich in gehashter Form (SHA-256): nicht die Adresse selbst, sondern eine Prüfsumme, die Google nur mit ihm bereits bekannten Konten abgleichen kann. Liegt weder eine Klick-Kennung noch eine gehashte E-Mail-Adresse vor, unterbleibt die Meldung. Weitere Angaben aus Ihrem Auftrag, etwa Name, Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscodes oder Fotos, enthält die Meldung nicht. Mit jeder Meldung teilen wir Google außerdem mit, dass die Übermittlung dieser Angaben zu Werbezwecken erlaubt ist; diese Angabe ist fest eingestellt und gilt auch dann, wenn Sie auf der Einwilligungsleiste abgelehnt oder nichts gewählt haben. Ob Google die Angaben auch für personalisierte Werbung nutzen darf, hängt dagegen von Ihrer Entscheidung ab: Ist bei Ihrer Bestellung Ihre Einwilligung festgehalten (§ 6), teilen wir Google mit, dass das erlaubt ist; haben Sie abgelehnt oder nichts gewählt, teilen wir mit, dass es nicht erlaubt ist. Gemeldet wird die Bestellung in beiden Fällen. Für Anbieter und Übermittlung in die USA gilt § 4.
Rechtsgrundlage für diese Meldung, für das Speichern und Übermitteln der Klick-Kennung (§ 6) und für den Google-Tag ohne Ihre Einwilligung (§ 4) ist unser berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Dieses Interesse besteht darin, zu messen, welche Anzeigen zu bezahlten Aufträgen führen und welche Werbekosten ein Auftrag verursacht, und unsere Anzeigen danach zu steuern. Ihre Wahl auf der Einwilligungsleiste bestimmt, was der Google-Tag in Ihrem Browser darf (§ 4) und ob Google die gemeldeten Angaben für personalisierte Werbung nutzen darf; Rechtsgrundlage für diese Freigabe ist Ihre Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO). Ob eine bezahlte Bestellung gemeldet wird, hängt von Ihrer Wahl nicht ab.
Widerspruchsrecht: Sie können der in diesem Paragrafen und in § 4 beschriebenen Verarbeitung, soweit sie auf unserem berechtigten Interesse beruht, jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Eine formlose E-Mail an die in § 1 genannte E-Mail-Adresse genügt; haben Sie schon bestellt, nennen Sie bitte Ihre Bestellnummer. Die Klick-Kennung in Ihrem Browser können Sie außerdem jederzeit selbst entfernen, indem Sie die gespeicherten Websitedaten dieser Seite in Ihrem Browser löschen.
Ihre Einwilligung widerrufen
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen: über den Knopf „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile jeder Seite. Nach dem Widerruf steht der Google-Tag wieder auf „abgelehnt“ (§ 4) und setzt oder liest keine Werbe-Cookies mehr; bereits gesetzte Cookies können Sie in Ihrem Browser löschen. Microsoft Clarity setzt dann keine Cookies mehr und zeichnet ohne Cookies auf (§ 5). Bestellungen, die Sie danach aufgeben, melden wir ohne Freigabe für personalisierte Werbung (§ 7). Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO).
Der Widerruf betrifft nur, was auf Ihrer Einwilligung beruht. Der Google-Tag ohne Einwilligung (§ 4), Microsoft Clarity ohne Einwilligung (§ 5), die Klick-Kennung (§ 6) und die Meldung bezahlter Bestellungen selbst (§ 7) stützen sich auf unser berechtigtes Interesse; dagegen können Sie widersprechen, wie in § 5 und § 7 beschrieben.
Was wir NICHT tun
Wir verkaufen keine Daten und bilden keine Profile über andere Websites hinweg, auch nicht mit Ihrer Einwilligung. Ohne Ihre Einwilligung setzt der Google-Tag keine Werbe-Cookies und Microsoft Clarity keine Cookies. Die Meldung einer bezahlten Bestellung an Google enthält nur die in § 7 genannten Angaben und gibt sie ohne Ihre Einwilligung nicht für personalisierte Werbung frei. Auf der Bestellseite laden Zahlungsdienste wie PayPal und die Wallet-Erkennung von Google Pay und Apple Pay, um die Zahlung zu ermöglichen; Rechtsgrundlage dafür ist die Erfüllung des Vertrags (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Die Schriften auf dieser Seite liegen auf unserem eigenen Server; um sie anzuzeigen, geht keine Anfrage an Google.
Der Chat
Wenn Sie den Chat nutzen, werden Ihre Nachrichten an unseren Server und von dort an Anthropic (USA) übermittelt, um die Antwort zu erzeugen. Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO; die Übermittlung in die USA stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der EU.
Geben Sie im Chat keine Sicherheitscodes, keine E-Mail-Adresse und keine Zahlungsdaten ein; das Formular fragt danach an der richtigen Stelle. Gespeichert werden die Nachrichten 30 Tage, um die Antworten zu verbessern; danach werden sie gelöscht. Es wird kein Konto angelegt und kein Cookie gesetzt.